Die Höhere Berufsbildung in der Schweiz wird deutlich aufgewertet. Mit der Revision des Berufsbildungsgesetzes (BBG) werden für Abschlüsse der Höheren Berufsbildung künftig die Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» eingeführt.
Damit sollen die Abschlüsse sichtbarer, bekannter und international besser einordbar werden. Im Lebenslauf wird ihre Position auf der Tertiärstufe klarer erkennbar, gleichzeitig werden sie auch im Ausland verständlicher. Wichtig dabei: Es handelt sich nicht um neue Abschlüsse, sondern um Titelzusätze zu bestehenden, geschützten Abschlüssen.
WER PROFITIERT?
Der Professional Bachelor steht für ein berufsnahes Profil, während Fachhochschulen und Universitäten eher akademisch ausgerichtet sind. Den Titelzusatz «Professional Bachelor» dürfen Diplomandinnen und Diplomanden von HF-Ausbildungen sowie erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen von Berufsprüfungen (eidg. FA) tragen. Der Titelzusatz «Professional Master» ist erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen von Höheren Fachprüfungen (eidg. Diplom) vorbehalten.
STICHTAG IST DER 1. OKTOBER
Bei Studierenden, die eine entsprechende Weiterbildung nach dem 1. Oktober 2026 abschliessen, wird der Titelzusatz auf dem Diplom aufgeführt.
Bisherige Absolventinnen und Absolventen können bei Bedarf ab Mitte Oktober 2026 beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) gegen eine Gebühr einen neuen Diplomzusatz beantragen.
RAHMENLEHRPLÄNE MÜSSEN ANGEPASST WERDEN
Bevor Diplome der Höheren Fachschulen den Zusatz «Professional Bachelor» tragen dürfen, müssen die Rahmenlehrpläne angepasst werden. Sie werden um den Titelzusatz in den Amtssprachen und die vereinfachte englische Übersetzung ergänzt. Laut SBFI ist dafür kein aufwändiges Inkraftsetzungsverfahren nötig.
Die Anpassung erfolgt in einem schlanken Verfahren in Absprache mit den Trägerschaften und OdA. Die genehmigten Rahmenlehrpläne treten aber erst nach Inkraftsetzung der Gesetzesrevision in Kraft. Erst danach können die Schulen, also auch die STF, ihre Diplom- und Zeugnisvorlagen entsprechend aktualisieren. Dann wird der Titelzusatz gemeinsam mit dem bisherigen Titel auf den Dokumenten erscheinen.
1. Sind das neue Abschlüsse?
Nein, es sind an sich keine neuen Abschlüsse. «Professional Bachelor» und «Professional Master» sind Titelzusätze zu bestehenden Abschlüssen der Höheren Berufsbildung. Die bisherigen Titel bleiben bestehen.
2. Was bringen die neuen Abschlüsse?
Die neuen Titel sorgen für mehr Sichtbarkeit und internationale Vergleichbarkeit. Die Titelzusätze machen klar, dass HF- und andere Abschlüsse der Höheren Berufsbildung auf Tertiärstufe liegen und erleichtern die Kommunikation im internationalen Arbeitsmarkt.
3. Sind das die gleichen Titel wie an der FH oder Universität?
Sie sind gleichwertig, aber nicht gleichartig. «Professional Bachelor» und «Professional Master» sind praxisorientierte Abschlüsse. Sie sind tertiär, aber anders positioniert als akademische FH- oder Uni-Abschlüsse.
4. Wie unterscheidet sich der «Professional Bachelor» von einem BA (Hons) oder BSc (Hons), den man an der STF abschliessen kann?
«Professional Bachelor» und «Professional Master» sind Titelzusätze zu bestehenden Abschlüssen der Höheren Berufsbildung. Sie sind keine eigenständigen Abschlüsse. Mit ihnen sind keine zusätzlichen Rechte, wie z.B. der Zugang zu einem Masterstudium verbunden. Bei den Titelzusätzen handelt es sich nur um eine kommunikative Massnahme um (international) die Gleichwertigkeit der Abschlüsse zu verdeutlichen. Dies im Gegensatz zu den Abschlüssen BA (Hons) und BSc (Hons), welche an der STF in Zusammenarbeit mit der University of West London erworben werden können. Der BA (Hons) und BSc (Hons) sind eigenständige, akademische Abschlüsse und mit ihnen sind auch gewisse Rechte verbunden.
5. Wer darf die neuen Titelzusätze führen?
Erfolgreiche Absolvierende von HF-Ausbildungen und von Berufsprüfungen (eidg. FA) dürfen den Titelzusatz «Professional Bachelor» tragen, der Titelzusatz «Professional Master» ist erfolgreichen Absolvierenden von Höheren Fachprüfungen (eidg. Diplom) vorbehalten.
6. Wie setzt man den Titelzusatz richtig ein?
Der Zusatz darf nicht alleine geführt werden. Richtig ist beispielsweise: Dipl. Betriebswirtschafterin HF, Professional Bachelor. Falsch: Professional Bachelor ohne Grundtitel.
7. Darf man den Titelzusatz auch einsetzen, wenn man die Weiterbildung schon abgeschlossen hat?
Ja. Alle bisherigen Absolvierenden von anerkannten Bildungsgängen dürfen den Titelzusatz «Professional Bachelor» oder «Professional Master» ab 1. Oktober 2026 führen. Bei Bedarf können sie ab Mitte Oktober 2026 beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) gegen eine Gebühr einen neuen entsprechenden Diplomzusatz beantragen.
8. Erhalten Ehemalige neue Diplome?
Nein. Es werden schweizweit keine neuen Diplome ausgestellt.
9. Wann darf der Titelzusatz auf Diplomen erscheinen?
Damit der Titelzusatz auf neuen Diplomen erscheint, müssen die Rahmenlehrpläne um den Titelzusatz in den Amtssprachen und eine vereinfachte englische Übersetzung ergänzt werden. Diese treten aber erst nach Inkraftsetzung der Gesetzesrevision in Kraft.
10. Wie sehen die neuen Diplome aus?
Grundsätzlich ändert sich an den Diplomen HF, HFP und eidg. FA nichts. Die neuen Titelzusätze werden ab 1. Oktober auf den Diplomen oder Diplomzusätzen aufgeführt. Wie diese konkret gestaltet werden, hängt von den Weisungen des SBFI und den Empfehlungen der OdA ab. Schulen wie die STF planen die Umsetzung, sobald diese Vorgaben vorliegen.